Wenn der Fahrerlaubnis aufgrund ärztlicher Einwände gefährdet ist, ist eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Prüfung durch ein Kraftfahrt-Bundesamt (Kfz-Bundesamt) erfolgt. Solche Untersuchung dient dazu, eine Befähigung zum Bedienen eines Kraftfahrzeugs objektiv beurteilen . Die entscheidenden Kriterien umfassen oft Seh- -schwäche